Produktionsdisziplinär für das „Primitivo di Manduria DOC“

(aus dem Amtsblatt Nr. 60 vom 4. März 1975)

Kunst. 1

Die kontrollierte Herkunftsbezeichnung „Primitivo of Manduria“ ist dem Rotwein vorbehalten, der den Bedingungen und Anforderungen des gegenwärtigen Disziplinärs entspricht.

Kunst. 2

Der Wein „Primitivo of Manduria“ muss aus Trauben gewonnen werden, die aus Reben stammen, die aus primitiven Reben bestehen.

Kunst. 3

Die Produktion von Rotwein „Primitivo of Manduria“ umfasst:
In der Provinz Tarent, den Gebieten Manduria, Carosino, Monteparano, Leporano, Pulsano, Faggiano, Roccaforzata, San Giorgio, San Marzano di San Giuseppe, Fragagnano, Lizzano, Sava, Torricella, Avetrana und der Verwaltungsinsel Talsano Tarent, im Land von Fragagnano und Lizzano eingeschlossen.
Die Verwaltungsinseln von Taranto sind so umschrieben: Von der Provinzstraße Carosino-Francavilla aus fahren Sie 87 km bis nach Carosino, um Monteparano zu treffen, dem Ort Macchiella, und dann nach Süden, um die Grenze mit Roccaforzata zu überqueren Überfahrt mit Faggiano zum Stadtzentrum dieser Stadt.
Es folgt der Westgrenze der Stadt Faggiano, um Pulsano und an der Westgrenze von Pulsano bis zur Südküste zu überqueren, entlang Lizzano und im Norden Lizzano und Fragagano. Entlang dieser Grenze erreicht man Grottaglie und in Richtung Nordosten die Provinzstraße Francavilla-Carosino.
In der Provinz Brindisi die Gebiete Erchie, Oria und Torre S. Susanna.

Kunst. 4

Die für den Anbau von Primitivo-Wein bestimmten Umweltbedingungen des Anbaus müssen traditionell sein und den Trauben und dem Wein die spezifischen Besonderheiten verleihen.
Als qualifiziert für die Aufnahme in das Register des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 12. Juli 1963, Nr. 930, gelten nur die Reben, die auf den kalkhaltigen und tuffigen Böden angeordnet sind, häufig mit Felsen auf einer Tonschicht und unter fruchtbarem Land .
Das Aufzuchtsystem und das Beschneidungssystem müssen verwendet werden, um die Besonderheiten von Trauben und Wein nicht zu verändern.
Die maximale Übergabe von Trauben darf 90 Hektar Hektar in der Fachkultur nicht übersteigen.
Auch in guten Jahren muss die Übergabe durch eine Auswahl der Trauben gemeldet werden und die Produktion darf die 20% nicht übersteigen. Die maximale Übergabe von Trauben in Wein muss 80% übersteigen.

Kunst. 5

Die Weinherstellung muss im Land der Kunst stattfinden. 3. Die Trauben müssen dem Wein eine alkoholische Abstufung von 13,50 versichern.
Bei der Herstellung von Weinen werden nur die traditionellen Systeme verwendet.
Es ist möglich, „Primitivo of Manduria“ in Liköre zuzubereiten.

Kunst. 6

Der für die direkte Verwendung bestimmte Wein „Primitivo of Manduria“ muss auf folgende Besonderheiten eingehen:

Farbe: rot mit Neigung zu Purpur und zu Orange bei Alterung;
Geruch: leichter Duft;
Geschmack: angenehm, harmonisch, mit Alterung samtig; es kann süß sein, und in diesem Fall darf der Zuckergehalt 10 g / l nicht übersteigen;
Alkoholgehalt: 14,00;
Minimale Gesamtsäure: 5 für Tausend;
Trockene Essenz Minimum: 24 für Tausend.

Nur der Minister für Landwirtschaft und Wald kann diese Mindestgrenzen ändern.

Kunst. 7

Der Wein „Primitivo of Manduria“ kann, wenn er aus Trauben gewonnen wird, die ihm einen Alkoholgehalt von 15 Grad versichern, sein: natürlich süß, naturlikörähnlich, trockenlikörähnlich, auf Dockets anzuzeigen und es muss sein:

Natürliche Süßigkeit: Mindestalkoholgehalt: 16, effektiv 13 und bei 3 Grad.
Natürlicher Likör: Mindestalkoholgehalt: 17,5, wirksam bei 15 und 2,5 Grad.
Trockenlikörähnlich: Mindestalkoholgehalt: 18, effektiv 16,5 und mit 1,5 Grad.

Kunst. 8

Das „Primitivo of Manduria“ in den normalen und natürlichen süßen Typologien kann nicht vor dem 1. Juni des nächsten Jahres auf den Markt gebracht werden.
Das „Primitivo of Manduria“ in Likör-ähnlichen Typologien muss mindestens 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Alkoholisierung der Alterung ausgesetzt sein.
Es ist möglich, geographische und toponymische Angaben zu verwenden, die sich auf die in der Kunst genannten Städte beziehen. 3.
Es ist verboten, andere Qualifikationen als die in diesem Disziplinarverfahren aufgeführten zu verwenden.

Kunst. 9

Wer mit der kontrollierten Herkunftsbezeichnung << Primitivo of Manduria >>, Weine produziert, verkauft und auf den Markt bringt, Weine, die den Bedingungen und Anforderungen dieser Disziplin nicht entsprechen, ist dem Stand der Technik entsprechend. 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik, 12. Juli 1963, Nr. 930.

Minister für Landwirtschaft und Wälder
Bisaglia

Minister für Industrie, Handel und Handwerk
De Mita

Wichtige Bibliographie